Die
NVG setzt sich für den Erhalt historischer Nutzfahrzeuge im weitesten Sinne ein. Hierzu gehört vor allen Dingen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Akzeptanz für die Zeitzeugen der Straßentransport-Geschichte zu erhöhen.
Die
Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft vertritt die Interessen der Sammler und Eigentümer von Nutzfahrzeug Oldtimern gegenüber staatlichen Stellen und Organisationen im Bereich des Verkehrswesens.
So gelang es der
NVG zum Beispiel, die gesetzlichen Vorschriften für die Nachrüstung der Oldtimer mit Unterfahrschutz entsprechend zu lockern, sowie die Autobahngebühr nicht zu entrichten, wenn die Fahrzeuge nicht mehr am gewerblichen Güterverkehr teilnehmen.
Die Nutzfahrzeug Oldtimer, die mit einem H-Kennzeichen oder der 07-er rotes Kennzeichen
ausgerüstet sind, werden nach den Verhandlungen der
Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft keine Autobahnmaut zu entrichten haben.
Die
NVG konnte mit einer Versicherungsgesellschaft die bisher günstigsten Tarife vereinbaren.
Für das Sonntagsfahrverbot werden für die Mitglieder der
NVG Ausnahmegenehmigungen ausgestellt. Diese gelten für ein Jahr. Somit können NVG Mitglieder auch am Sonntag die Oldtimer nutzen. Es gibt wenige Ausnahmen, wie Ferienfahrverbote, die auch hier zu beachten sind.
Die
NVG macht sich für die Interessen ihrer Mitglieder sehr stark.
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